Die Auswahl der richtigen Ausbildungsstätte ist schon schwer genug – wir wollen Ihnen zum Start mit einem Franchisesystem als Hundefriseur eine kleine Hilfestellung geben.
Franchise was ist das überhaupt?
Der Begriff Franchise selbst ist juristisch nicht eindeutig definiert. Grundsätzlich wird unter Franchising eine Form der Zusammenarbeit zwischen zwei rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmern verstanden. Es gibt dabei jeweils einen Franchisegeber und einen oder mehrere Franchisenehmer. Dem Franchisenehmer werden dabei Nutzungsrechte eingeräumt in der Regel für den Markennamen und der Vertrieb von Produkten des Franchise Gebers. Der Franchisegeber hat dabei Weisung und Kontrollrechte.
Durch den Einsatz der Arbeitskraft und eines festgelegten Kapitals durch dem Franchisenehmer kann der Franchisegeber ein größeres und schnelleres Wachstum auf dem Markt erreichen und gleichzeitig sein Risiko minimieren. Der Franchise Nehmer wiederum profitiert von einem ausgereiften und Markt erprobten System um sicher in die Selbstständigkeit zu starten.
Sollte ein Franchisesystem international vermarktet werden so gibt es den Begriff des so genannten Master Franchise Nehmer der wiederum auf nationaler Ebene das Franchisesystem vermarktet.
Es gibt drei Franchise Grundtypen – Vertriebsfranchising, Dienstleistung Franchising, Produktion Franchising.
Jeder Franchisenehmer erhält das so genannte Franchisehandbuch das das gesamte Betriebsführung Know-how zur erfolgreichen Umsetzung des Geschäftskonzeptes des Franchisegebers enthält.
Worauf sollte ein Hundefriseur bei seinem Franchisehandbuch achten?
- Umfeld: Aussagen zum Markt
- Strategie
- Franchise-Kozeption
- Systemzentrale
- Geschäftstyp
- Leistungsprogramm
- Corporate Identity
- Systemstandards
- Werbung
- Betriebsvergleich
- Verkauf
- Waren- und Betriebsmittelversorgung
- Logistik
- Beschaffung
- Organisation
- System-Controlling
- Finanzierung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Schulungen
Als Grundlage für den Hundefriseur als Franchisenehmer und Franchisegeber wird der Franchisevertrag charakterisiert im Sinne des Paragraphen 305 BGB. Dabei enthält dieser Elemente des Handelsvertretervertrages, des Kauf-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrages sowie des Gesellschaftsvertrags.
Der Hundefriseur der alles Franchisegeber fungiert hat eine vorvertragliche Aufklärungspflicht. Das bedeutet er muss den zukünftig selbstständigen Hundefriseur der als Franchisenehmer auftritt vollständig und richtig über die Rentabilität des Systems unterrichten. Andernfalls kann der Franchisegeber schadenersatzpflichtig werden. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Punkte die zum Umfang der Aufklärungspflichten gehören.
Inhalte eines Franchisevertrages – auch bei einem Hundefriseur
Vertragsgebiet, Vertragsdauer, Partner, Rechte und Pflichten des Franchisegebers und Franchisenehmers, Schulung, Mitwirkungspflicht, Werbung, Übertragung des Know-how, Geheimhaltung Pflicht, Schutzrechte, Franchisegebühr, Kontrollrechte, Abwerbeverbot, Kündigung, Nebenabreden, Gerichtsstandvereinbarung, anwendbares Recht,
Franchisesysteme für Hundefriseure von denen sie besser die Finger lassen
- absolute Neuheiten
- keine Pilotprojekte
- keine Referenzen
- kein Franchisehandbuch
- kein ausführlicher Franchisevertrag
- Zeit und Gelddruck
Fazit Franchise für den Hundefriseur
Franchisesysteme bieten einige Vorteile um sicher in die Existenzgründung zu starten und im Durschnitt sind über 80% der Unternehmen nach drei Jahren noch am Markt und damit schlussendlich erfolgreich. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus muss ich derzeit allerdings sagen das ich noch kein erfolgreiches Franchisekonzept für Hundefriseure kenne, obgleich es natürlich einige Franchisesysteme gibt.
Der angehende Hundefriseur sollte sich also ein Franchisesystem genau ansehen und eine Vergleichskalkulation durchführen. Vergessen Sie dabei auch nicht die zahlreichen Fördermittel die Sie als Hundefriseur erhalten können. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung – Kontakt





